Der demographische und technologische Wandel beschleunigt wirtschaftliche und strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und erfordert gestärkt qualifikatorische Anpassungsprozesse bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund die Regelungen zur Weiterbildungsförderung an die aktuellen und zu erwartenden Herausforderungen angepasst. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße seit dem 01.01.2019 verstärkt.
Damit soll insbesondere Beschäftigten, die von Strukturwandel und Digitalisierung betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen ermöglicht werden.
Die Qualifizierung Ihrer eigenen Mitarbeitenden ist ein wichtiger Ansatz.
Sicher haben Sie in Ihren eigenen Reihen Beschäftigte mit Talenten, die die Fachkräftelücke schließen können.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance geben, sich beruflich weiterzubilden. Auch neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können davon profitieren.
Sprechen Sie mit uns über Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten und über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, zum Beispiel Arbeitsentgeltzuschüsse und Bildungsgutscheine zur Übernahme von Weiterbildungskosten.
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Feststellung des unternehmensspezifischen Weiterbildungsbedarfs und klären in einem persönlichen Gespräch die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen.
Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Antragstellung und beraten Sie bei Fragen der Umsetzung und Organisation der Weiterbildungsmaßnahmen.
Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen des Arbeitsmarktes annehmen. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.
Ihr Arbeitgeberservice Nordhorn.
Genauere Informationen zur Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte erhalten Sie von unserem Beraterteam.
Arbeitgeberservice Nordhorn – Ihre Beraterinnen und Berater