Die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Nürnberg zeigt die Weiterbildungs- und Umschulungsschwerpunkte für das Jahr 2024 auf und orientiert sich am aktuellen Qualifizierungsbedarf des Marktes und der Unternehmen.
Wie auch in den vergangenen Jahren wurden die Bedarfe für Qualifizierung durch eine Analyse des lokalen Arbeitsmarktes unter Beteiligung der handelnden Akteure ermittelt. Die daraus resultierende Bildungszielplanung spiegelt die Bedarfe des Marktes wider und dient der Orientierung für Qualifizierungsschwerpunkte im Jahr 2024. Sie schafft Transparenz sowohl für Bildungsträger bezüglich geplanter Qualifikationsziele als auch für Kundinnen und Kunden, die sich einen Überblick über die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung verschaffen möchten.
Neben dem wirtschaftlichen Mitteleinsatz steht die Wirksamkeit (nachhaltige Integration von Kundinnen und Kunden) auch 2024 stark im Fokus der Erfolgsbewertung. Weiterbildungsträger und Agentur für Arbeit sind daher gemeinsam in der Pflicht, eine erfolgreiche Teilnahme sicherzustellen und auf eine nachhaltige Integration der qualifizierten Kundinnen und Kunden hinzuwirken.
Die Bildungszielplanung ist eine Orientierungshilfe. Sie stellt keine abschließende Festlegung von förderbaren Qualifizierungsmaßnahmen dar. Aus den Bildungszielen lassen sich keine individuellen Ansprüche herleiten. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist stets eine Einzelfallentscheidung. Sie ist abhängig vom Bildungsbedarf des Kunden. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist das Beratungsgespräch in dem die Berater die individuellen Voraussetzungen prüfen (§81 SGBIII).
Die Bildungszielplanung für das Jahr 2024 finden Sie auf der rechten Seite. Sie gibt den derzeitigen Stand der Planungen wieder und wird bei Bedarf unter Berücksichtigung des vorhandenen Kundenpotenzials und der Veränderungen des Arbeitsmarktes angepasst.