Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Nürnberg als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit damit betraut,
- den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen,
- die zügige Besetzung offener Stelle zu ermöglichen,
- die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern, sowie unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken.
Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit umfassen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
- Arbeitgeberberatung
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit wird sichergestellt, dass die BA und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Nürnberg setzt sich aus jeweils vier Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Jede der drei Gruppen hat außerdem zwei stellvertretende Mitglieder benannt. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Mitarbeiter
Die Agentur für Arbeit Nürnberg wird von einer Geschäftsführung geleitet, die aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern (für den operativen Bereich und den Bereich Personal und Finanzen) besteht.