Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeits-stunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzar-beit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzar-beitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung