46,5 Prozent der Betriebe im Agenturbezirk (Oberhausen und Mülheim)

kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach

15.05.2023 | Presseinfo Nr. 18

Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 in Oberhausen 2.378 Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In Mülheim waren es 2.101 Personen. Der Großteil arbeitete im Verarbeitenden Gewerbe, in der öffentlichen Verwaltung oder im Gesundheits- und Sozialwesen.

Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern[1] kommen in Oberhausen 46,7 Prozent und in Mülheim 46,3 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote lag 2017 bei 44,7 Prozent in Oberhausen und bei 50,3 Prozent in Mülheim.

Um Unternehmen in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, gibt es in der Arbeitsagentur Oberhausen/Mülheim an der Ruhr eine Reha-Spezialistin, die als kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung steht. Die Palette der Förderinstrumente ist breitgefächert und reicht von Qualifizierung sowie Gehaltszuschüssen für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung.

Unternehmen können sich gerne von Anett Schwoy beraten lassen. Sie ist unter der Rufnummer 0208 8506-121 erreichbar.

Weitere Informationen gibt es auch online: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/oberhausen/inklusion

Unterschied der neuen Erfüllungsquote zur bisherigen Ist-Quote:

Arbeitgeber mit 20 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die bisherige „Ist-Quote“ bildete den Anteil der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze an allen zu zählenden Arbeitsplätzen ab.

Die nun erstmals vorgelegte „Erfüllungsquote“ hingegen stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Mit Hilfe der Erfüllungsquote kann eingeschätzt werden, wie viele Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachkommen.

[1] Regionale Zuordnung nach dem Sitz des Hauptbetriebes des Arbeitgebers, unabhängig vom Ort des Beschäftigungsbetriebes.

 

 

[1] Regionale Zuordnung nach dem Sitz des Hauptbetriebes des Arbeitgebers, unabhängig vom Ort des Beschäftigungsbetriebes.