Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte profitieren gleichermaßen. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trägt zum Bürokratieabbau bei.
Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über ihre Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschaltet. In bestimmten Fällen kann die BA aber bereits vorab prüfen - also bevor eine Person ein Visum beantragt - ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind. Diese Prüfung beantragt die künftige Arbeitgeberin bzw. der künftige Arbeitgeber. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die BA eine sogenannte Vorabzustimmung.
Bisher versandten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Vorabstimmung per Post an die Person, die sie einstellen möchten. Auf dem Postweg in das Herkunftsland der ausländischen Fachkraft ging aber häufig das Original verloren. Zudem dauerte der postalische Versand oftmals mehrere Wochen.
Auch hat die Zahl der Arbeitsmarktzulassungen in den vergangenen Jahren zugenommen. So wurden mehr Zustimmungen für Menschen im Kontext von Flucht und Asyl erteilt. Aber auch andere Zugangswege, wie die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland oder die Regelungen im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung, haben die Zustimmungen und damit den administrativen Aufwand für die BA steigen lassen. Um diese Herausforderungen zu stemmen, braucht es einen behördenübergreifenden Digitalisierungsschub.
Der neue eService der elektronischen Arbeitsmarktzulassung verspricht nun Abhilfe.
Mit den Arbeitsmarktzulassungen unterstützt die BA die Fachkräfteeinwanderung und schützt zugleich die Standards am deutschen Arbeitsmarkt, indem Gehälter und Arbeitsbedingungen geprüft werden. Jährlich wird über rund 450.000 Arbeitsmarktzulassungen entschieden. Der neue eService ist auch ein Beitrag dazu, den digitalen behördlichen Datenaustausch noch weiter voranzutreiben. Dadurch trägt die BA entscheidend zur weiteren Entbürokratisierung der Visaverfahren bei.
Bis einschließlich Juni 2024 versendet die BA die Vorabzustimmung noch postalisch. Ab Juli steht das Dokument dann nur noch, sofern es die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wünscht, über ihr bzw. sein BA-Konto online zur Verfügung. Aber auch bei der postalischen Vorabzustimmung reicht es jetzt schon aus, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hiervon eine Kopie erhält und beispielsweise per E-Mail versendet.
Weitere Informationen zum digitalen Service finden Interessierte hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/vorabzustimmung-fuer-auslaendische-beschaeftigte