Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Oberhausen sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter/innen, Arbeitsgebervertreter/innen und Vertreter/innen der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.