Aufenthaltstitel notwendig
Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen.
In der Stadt Offenbach ist dann das kommunale Jobcenter MainArbeit zuständig; im Kreis Offenbach ist es das Jobcenter ProArbeit.
Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.
Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen.
Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178 7915 erreichbar.
Alle Hilfen aus einer Hand
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen - unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.
Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.
Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Der zweisprachige Kurz-Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online abgerufen werden.
Für Geflüchtete im Kreis Offenbach beim Jobcenter ProArbeit: INFORMATIONEN FÜR GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE - ProArbeit (proarbeit-kreis-of.de)
Für Geflüchtete, die in der Stadt Offenbach wohnen, beim Jobcenter MainArbeit: www.mainarbeit-offenbach.de/ukraine.