Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern bestehende Tätigkeiten in allen Branchen. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.
Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz stehen jetzt erweiterte Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zur Verfügung, mit denen die Agentur für Arbeit Arbeitgeber finanziell entlasten kann. Gefördert werden können sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase.
Die neuen Fördermöglichkeiten können genutzt werden, wenn
- eine berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
- sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder
- eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf anstrebt wird.
Wer kann gefördert werden?
- Geringqualifizierte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
- Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.
Neben Anpassungsqualifizierungen gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeitender einen beruflichen Abschluss erwirbt oder Sie eine neue Arbeitskraft im Rahmen einer sogenannten Umschulung, ähnlich einer Ausbildung, neu einstellen. Nähere Informationen stellen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Flyer oder im Beratungsgespräch zur Verfügung.