Gleiche Chancen für Frauen und Männer am Arbeitsmarkt

Die Situation von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt stellt sich unterschiedlich dar

Wer berufstätig ist, durchläuft verschiedene Lebensphasen. Jede Frau und jeder Mann soll die Chancen nutzen können, die der Arbeitsmarkt bietet. Niemand soll wegen des Geschlechts oder wegen familiärer Aufgaben benachteiligt werden. Die Realität sieht oft anders aus.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Arbeitsagentur Offenburg, Elke Leibbrand berät hierzu sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Neben der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt kümmert sie sich um Frauenförderung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Tipps Familie und Beruf, Dienste und Leistungen der Arbeitsagentur


Ausbildung und Familie

Mit einer guten Ausbildung hat man die besten Chancen im Berufsleben, das weiß jeder. Was aber tun, wenn man durch Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder aus anderen Gründen keine Vollzeit- Berufsausbildung hinbekommt?

Hier kann die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung helfen. Grundsätzlich ist die Teilzeitausbildung in allen dualen Ausbildungsberufen möglich. Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit die Arbeitszeit im Betrieb zu reduzieren. Betrieb und Auszubildende*r können gemeinsam festlegen, wann die Ausbildungszeit erbracht wird. Das ermöglicht es Beruf und Familie oder anderweitige Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Die Berufsschule wird im normalen Umfang besucht. Die Arbeitszeit muss mind. 50% betragen. Nach dem neuen Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung kann jede*r eine Teilzeitberufsausbildung machen, wenn der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Es muss nicht, wie bisher, ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens aber bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer. Mit der Kammer kann auch abgeklärt werden, ob ein Verkürzungsantrag möglich ist. Dann entspricht die Dauer der regulären Zeit. Wenn die Ausbildungsvergütung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, können Berufsausbildungsbeihilfe bei den Agenturen für Arbeit und auch Leistungen nach dem SGB II beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Auch Unterstützungsmöglichkeiten, wenn es mit dem Lernen Probleme gibt, werden durch die Agenturen für Arbeit angeboten.

Broschüre Teilzeitausbildung


Bei Fragen wenden Sie sich an die Beauftrage für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit Offenburg, Elke Leibbrand.


Tipps zur Arbeitsaufnahme

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen dabei, eine passende Stelle zu finden. Ergebnisse können Sie nach dem Arbeitszeitmodell „Teilzeit“ filtern.

Falls Sie längere Zeit nicht mehr gearbeitet haben, fehlen Ihnen aktuelle Erfahrungen mit Bewerbungen. Für diesen Fall gibt es eine Reihe von Medien- und Unterstützungsangeboten, die Sie auf der Seite  Erfolgreich bewerben finden. Zudem gibt es spezielle Praktische Bewerbungstipps.

BiZ & Donna ist eine Veranstaltungsreihe der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) und informiert über aktuelle Themen der Arbeitswelt. Termine und weitere Informationen finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank.


Beruflicher Wiedereinstieg

Sie wissen noch nicht, ob Sie in den alten Beruf beziehungsweise zum bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können und wollen? Oder ob eine Neuorientierung der bessere Weg ist? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch den aktuellen Anforderungen entsprechen? Eine Standortbestimmung hilft, das Ziel für Ihren Wiedereinstieg zu finden. Die Wiedereinstiegsberatung unterstützt Sie dabei.

Sie erarbeitet mit Ihnen eine Strategie zum beruflichen Wiedereinstieg. Mit verschiedenen Beratungs- und Informationsangeboten werden Sie bei der Rückkehr in den Beruf unterstützt.

Weitere Tipps gibt es online:


Finanzielle Unterstützung für Familien

Weitere Orientierungshilfen: 

Familienportal des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Kindergeld

Kindergeld erhalten Sie für Kinder unter 18 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger.
Informieren Sie sich, wie Sie Kindergeld beantragen und in welcher Höhe es ausgezahlt:

Infos rund um Kindergeld


Kinderzuschlag (KIZ)

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag (KIZ) können nur Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für Ihre gesamte Familie reicht. Wenn Sie ein Mindesteinkommen (Paarfamilien 900€, Alleinerziehende 600€) erzielen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) haben, können Sie mit dem „KiZ-Lotsen“ prüfen und den Antrag direkt online stellen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag: 
Kinderzuschlag verstehen


Kinderbetreuung sicherstellen - Informationen für Familien

Finanzielle Unterstützung für Familien. Weitere Orientierungshilfen: 
Familienportal des Bundesministeriums Familie, Senioren, Frauen und Jugend