Kinderzuschlag entlastet Familien mit geringem und mittlerem Einkommen

02.02.2023 | Presseinfo Nr. 8

Die aktuelle Situation rund um Energiekrise und steigende Kosten trifft Familien ganz besonders. Der Kinderzuschlag (KiZ) kann hier zu einer erheblichen finanziellen Entlastung des Familienbudgets beitragen. Aufgrund dieser Situation wurde unter anderem der Kinderzuschlag zum Jahreswechsel abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 € monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Familienkasse der BA zahlt diesen nicht nur aus, sondern informiert und berät.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern. Selbst wenn nur 1 € KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile.

Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe. Das sind zum Beispiel Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Denis Burghardt, Leiter der Familienkasse Baden-Württemberg West: „Familien müssen gerade jetzt reagieren! Und wir sind die richtige Anlaufstelle hierzu. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten blicken wir besorgt auf Familien, nicht nur mit geringen Einkommen. Die steigende Bedeutung des Kinderzuschlags ist uns in der momentanen Situation ein besonderes Anliegen – weil immer noch sehr viele Familien den Kinderzuschlag nicht kennen, ihn nicht beantragen und somit finanzielle Hilfen verschenken.“

Dabei bietet die Familienkasse online sowohl den „KiZ-Lotsen“, ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung, als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag auch komplett papierlos online mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.

Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalausweis finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.