Von der 29. bis zur 30. Kalenderwoche werden an dem Gebäude notwendige bauliche Maßnahmen durchgeführt, die die Schließung erforderlich machen.
Dies bedeutet, dass in dieser Zeit die Liegenschaft für terminierte und unterminierte Beratungsgespräche und Kundenzugänge nicht zur Verfügung steht.
Die Kundinnen und Kunden können sich in dieser Zeit gerne an eine andere Dienststelle wenden, eine telefonische Beratung oder die Videokommunikation nutzen.
Gerne ist die Agentur für Arbeit auch über unsere eServices und die BA-MobilApp erreichbar.