Tipp:Bei Einreichung von Unterlagen zur Kurzarbeit vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift.
Bitte geben Sie bei der Abrechnung der Kurzarbeit unbedingt Ihre Kug-Nummer an, dies erleichtert die Zuordnung und beschleunigt die Bearbeitung.
Dritte (zum Beispiel Steuerkanzleien), die für Unternehmen die Abrechnung Kurzarbeit übernehmen, reichen bitte ebenfalls den Nachweis ihrer Bevollmächtigung gemeinsam mit den Unterlagen ein.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Das hat sich im Vergleich zu den bisherigen Regeln Kurzarbeit geändert
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese so genannten „Remanenzkosten“ in voller Höhe selbst übernehmen.
Neu ist ebenfalls, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Bisher war das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vorgesehen.
Ebenfalls soll ein Betrieb nicht mehr negative Arbeitszeitsalden nutzen müssen, bevor er Kurzarbeitergeld beantragen kann.
Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.
So geht´s
Kurzarbeit anzeigen
Kurzarbeit können Sie über diesen Vordruck anzeigen. Den unterzeichneten Vordruck reichen Sie dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein
Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme werden geprüft und die Arbeitsagentur entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung.
Ist die Anzeige bewilligt, kann der Betrieb das Kurzarbeitergeld für den jeweiligen Kalendermonat beantragen.
Kurzarbeitergeld beantragen
Den Leistungsantrag können Sie auch online ausfüllen oder ausdrucken > ausfüllen und per Post an uns senden. Weitere Hinweise zum Vordruck.
Kurzarbeitergeld abrechnen
Die konkreten Ansprüche werden berechnet und nachträglich überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Geld an seine Mitarbeiter aus und erhält es nachträglich von der Bundesagentur.
Nutzen Sie dafür diese Vorlage und reichen diese mit Ihrem Antrag bei uns ein.
Anzeige und Antrag auf Kurzarbeitergeld - direkt online
Sie können Kurzarbeitergeld bequem online anzeigen und beantragen. Melden Sie sich in unserem Portal www.arbeitsagentur.de/eservice über einen von der zuständigen Agentur für Arbeit betreuten Account an – dafür können Sie auch Ihre JOBBÖRSE-Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) verwenden.
Tipp:Falls Sie noch keinen Zugangsdaten für die Jobbörse haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520. Sie erhalten von dort Benutzername und Kennwort. Bitte legen Sie keinen eigenen / zusätzlichen Datensatz an.