Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber
auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. nach dem Ende der Schulausbildung
kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine
Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es
nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls
während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie
anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller
Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld
gezahlt werden.
Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht,
für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder
Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder
eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die
Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs-
oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse
vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum
nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende
schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für
eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während
der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit
arbeitsuchend melden.
Der Leiter der Familienkasse Sachsen, Sylvio Herzog, empfiehlt, das komfortable
Online-Angebot unter www.familienkasse.de zu nutzen:
„Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen
können Eltern schnell und einfach hochladen. Kindergeld ab 18 Jahren kann online
komplett papierlos mit einem ELSTER-Zertifikat abgewickelt werden.“
Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter
0800 4 5555 30 erreichbar.
Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch
beantragt werden. Es bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung
vertraulicher Kundendaten. Infos auf www.elster.de.
Die Nutzung von ELSTER ist freiwillig – Der Antrag auf Kindergeld kann auch weiterhin
online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht
werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden
Sie online unter www.familienkasse.de.
Kindergeld nach der Schule
Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen.
Die Familienkasse Sachsen empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die
Unterlagen vollständig online einzureichen.
04.07.2023 | Presseinfo Nr. 28