Unternehmen sowie deren Steuerberatende können Kurzarbeitergeld bequem
online anzeigen, beantragen und abrechnen. Dies spart wiederkehrende
Eingaben und zusätzliche Erfassungen, denn in der Lohnsoftware der
Unternehmen sind alle erforderlichen Daten bereits vorhanden.
Der einfachste Weg, um eine schnelle Bearbeitungszeit zu unterstützen, ist die zur
Verfügung stehende „KEA“-Schnittstelle in der zertifizierten Lohnsoftware zu nutzen.
Die jeweiligen Softwarehersteller geben hierzu gern Auskünfte.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.
Hinweise und Hilfen:
- Zertifizierte Lohnabrechnungssoftware bietet oftmals bereits die KEA-Datenschnittstelle bzw. diese muss über den Hersteller freigeschalten werden.
- Für kleinere und mittlere Unternehmen übernehmen oft Steuerbüros die Abrechnungen.
- Liegt keine KEA-Datenschnittstelle vor, kann über den örtlichen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eine Registrierung für die eServices erfolgen, sodass die Unterlagen zumindest digital eingereicht werden können.
- Kontakt zum Arbeitgeberservice: persönlich oder kostenfrei unter 0800 4555520.
- Beratung und technische Unterstützung zur KEA-Datenschnittstelle gibt es über: IT-Systemhaus.SEP15-KEA-Support@arbeitsagentur.de
- Inhaltliche Beratung zum (Saison-)Kurzarbeitergeld bietet der Operative Service der Agentur für Arbeit an unter 0341 91340031 sowie Leipzig.031-OS@arbeitsagentur.de.