Halbzeit am regionalen Ausbildungsmarkt – Ende März zieht die Arbeitsagentur regelmäßig
ihre Halbzeitbilanz zum Ausbildungsmarkt. „Das Ausbildungsinteresse der
Betriebe ist weiterhin groß. Das hohe Niveau an Lehrstellenangeboten konnte bislang
gehalten werden. Betriebe melden augenscheinlich frühzeitig ihre Ausbildungsbedarfe
und nutzen unterschiedliche - teils kreative Wege zur Nachwuchsgewinnung“,
erklärte Arbeitsagenturchefin Susan Heine. Leicht rückläufig ist dagegen die Zahl der
gemeldeten Bewerber und Bewerberinnen.
Bis Ende März hatten sich insgesamt 1.469 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet.
Das sind 145 Jugendliche bzw. 9,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Bis zu diesem
Zeitpunkt meldeten die Unternehmen 1.691 Lehrstellen an den Arbeitgeberservice.
Das sind 29 Stellenangebote bzw. 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit kommen
auf eine gemeldete Stelle derzeit rein rechnerisch weniger als ein Bewerber bzw. eine
Bewerberin. Erfahrungsgemäß passt sich das Verhältnis zwischen Lehrstellen und
Bewerbenden in den nächsten Monaten zunehmend an.
Gesetzliche Änderung ab 1. April 2024!
Ab 1. April 2024 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Mit dem Gesetz zur Stärkung
der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) wird u.a. ein Qualifizierungsgeld
eingeführt und eine Ausbildungsgarantie verankert.
Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss
den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen.
Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot,
sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs-
und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung
und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss
einer Berufsausbildung.
Ab April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung
in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder
Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung
und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche
Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu
zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Als drittes Element der Ausbildungsgarantie treten zum 1. April neue Regelungen bei
der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die
Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche
und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen
mit Behinderungen.
Halbjahresbilanz am regionalen Ausbildungsmarkt
Ausbildungsinteresse ungebrochen
28.03.2024 | Presseinfo Nr. 15