Unterstützung während der Berufsausbildung

Die Agentur für Arbeit unterstützt Jugendliche während der Berufsausbildung mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

30.07.2024 | Presseinfo Nr. 25

Für viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen jetzt eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, können die Agenturen für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe, umgangssprachlich BAB genannt, gewähren. 

Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Meine eServices“. Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, muss dies einmalig tun und kann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen. 

Das Wichtigste zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) im Überblick: 

Jugendliche sind anspruchsberechtigt in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB). Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.

 Auszubildende sind förderberechtigt, wenn sie außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern/des Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Die Hin- und Rückfahrt muss mehr als zwei Stunden betragen. Ausnahmen gelten für Auszubildende, wenn sie 18 Jahre und älter sind, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren, mit mindestens einem Kind zusammenleben oder aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden können. 

Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart. 

Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de 

Antragsunterlagen und weiterführende Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de sowie telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00.