Bislang steht für die meisten ukrainischen Geflüchteten das Ankommen in Deutschland im Vordergrund: ein Dach über dem Kopf, Essen, Medikamente und eine neue Alltagsstruktur finden in einem fremden Land. Für Kinder bedeutet das den Besuch einer Schule oder Kindertagesstätte, für Erwachsene perspektivisch eine Arbeit zum Geldverdienen. Ukrainische Geflüchtete können sich, sobald sie über eine (vorläufige) Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG verfügen, eine Arbeitsstelle suchen. Unterstützung finden Sie dabei durch die Agentur für Arbeit. In der Region Osnabrück sind derzeit etwas über 5.000 Geflüchtete registriert. Rund 50 davon sind bei der Arbeitsagentur gemeldet und erhoffen sich dadurch Hilfe auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt. Ab dem 1. Juni 2022 jedoch werden die Jobcenter der Stadt und des Landkreises („Maßarbeit“) die vollständige Betreuung übernehmen. Was das bedeutet:
Warum sollen die Jobcenter die Betreuung der ukrainischen Geflüchteten übernehmen?
Basis dieser Entwicklung ist ein Bund-Länder-Beschluss vom 7. April 2022. Die „gebündelte“ Lösung hat mehrere Vorteile: Den Geflüchteten erspart sie doppelte Wege und als bürokratische empfundene Hürden. Des Weiteren haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter einen ganzheitlichen Blick auf das Leben der Geflüchteten. Denn dort liegen die Leistungen zum täglichen Leben, die Finanzierung des Wohnraums sowie die Beratung und Vermittlung oder Förderung von Qualifizierungen in einer Hand.
Haben die Geflüchteten dann Anspruch auf Grundsicherung?
Sobald der Wechsel erfolgt, haben auch ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Grundsicherung.
Was müssen Geflüchtete machen, um Leistungen beziehen zu können?
Geflüchtete müssen für Leistungen der Grundsicherung laut Gesetz einen entsprechenden Antrag bei den Jobcentern stellen. Dies ist ein Mehraufwand, der derzeit leider nicht zu verhindern ist. Die Daten liegen zwar möglicherweise bei Sozialämtern und Ausländerbehörden vor. Allerdings gelten bei der Antragstellung die rechtlichen Voraussetzungen gleichermaßen für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, das Gesetz sieht keine Ausnahmen für einzelne Personengruppen vor. Zudem setzt der Datenschutz hohe Hürden. So ist die Weitergabe persönlicher Daten zwischen Sozialämtern und Jobcentern nicht einfach so möglich.
Sind die Jobcenter für eine mögliche Flüchtlingswelle gewappnet?
Die Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsagentur und den Jobcentern sind sehr flexibel und Herausforderungen bereits aus der Flüchtlingswelle von 2015 und 2016 gewöhnt. Allerdings ist das Volumen der Anträge auch davon abhängig, wie sich der Krieg in der Ukraine entwickelt und ob die Betroffenen (zunächst) hierbleiben wollen oder den Weg zurück suchen. Es wird aller Voraussicht nach vor allem wegen der kurzen Fristen herausfordernd, aber die Jobcenter sind gut gerüstet.
Wie können die Geflüchteten die Jobcenter erreichen?
Jobcenter Osnabrück:
https://www.jobcenter-osnabrueck.de/ Tel.: 0541 181770
Jobcenter Landkreis „Maßarbeit“:
https://massarbeit.de/ Tel.: 0541 5014714