Arbeitslosmeldungen, die an diesem Tage wirksam werden, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch am nächsten Werktag (Freitag, 31. Mai 2024) entgegen. Antragstellenden entstehen keine Nachteile.
Die Möglichkeit, über die eServices unter www.arbeitsagentur.de/eservices online etwa Leistungen zu beantragen, Veränderungen mitzuteilen oder Termine zu vereinbaren, ist an dem Tag gegeben. Die Arbeitslosmeldung ist online möglich, sofern die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises freigeschaltet ist.