Die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Passau

Arbeitsmarktentwicklung in der Region 2023
Geschäftspolitische Ausrichtung für 2024
Marktüberblick

Arbeitsmarktentwicklung in der Region

Arbeitslosigkeit: stabile Lage bei einer Arbeitslosenquote von 3,1 Prozent

  • Der regionale Arbeitsmarkt ist trotz Krisen recht stabil.
  • Die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk Passau liegt im Oktober 2023 bei 3,1 Prozent und 5.800 arbeitslosen Personen.
  • Im Vorjahresmonat lag die Arbeitslosenquote bei 2,8 Prozent.
  • Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr über alle Personengruppen (Jugendliche, Ältere, Langzeitarbeitslose, Schwerbehinderte Menschen und Ausländer) hinweg.
  • Zum Vormonat ist ein saisonal üblicher Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit zu verzeichnen.

Arbeitskräftenachfrage auf hohem Niveau

  • Den größten Personalbedarf verzeichnet das Berufssegment des Verarbeitenden Gewerbe, gefolgt vom Baugewerbe sowie Freiberuflicher, wissenschaftlicher und technischer Dienstleistungen im Agenturbezirk Passau.
  • Insgesamt gibt es 3.568 offene Stellen im Agenturbezirk Passau (Stand Oktober 2023).

- 2.868 Stellen richten sich an Fachkräfte sowie Expertinnen und Experten.

- 700 gemeldete Stellen richten sich vom Anforderungsniveau an Helfer/innen.

  • Rund die Hälfte der gemeldeten arbeitslosen Personen verfügen über keine abgeschlossene Ausbildung/Studienabschluss, darunter sind auch Personen mit nicht anerkannten Abschlüssen.

Geschäftspolitische Ausrichtung der Agentur für Arbeit Passau für 2024

  • Unser Ziel ist die innovative und auf zukünftige Bedarfe ausgerichtete Qualifizierung und Weiterbildung.
  • Eine wichtige Rolle spielt dabei die Deckung des Fachkräftebedarfs.
  • Demografie, Digitalisierung und die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften erfordern eine zielgerichtete und arbeitsmarktorientierte Weiterbildung und Qualifizierung und ein lebenslanges Lernen.
  • Der Arbeits- und Fachkräftebedarf in der Agentur für Arbeit Passau soll so gut wie möglich gedeckt werden. Wir nutzen daher alle Möglichkeiten der Qualifizierung, Teilqualifizierung und Weiterbildung und wollen alle Potenziale – ob in Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung – fördern.

Marktüberblick

Allgemein:

  • Diversifizierte Wirtschaftsstruktur, geprägt durch überwiegend kleine und mittlere Unternehmen mit Verarbeitendem Gewerbe und Baubereich.
  • Konjunkturelle Schwächephase und strukturelle Umstellungen vor allem in der Automobilindustrie wirken sich zeitverzögert auf den regionalen Arbeitsmarkt aus und lassen ansteigende Arbeitslosigkeit erwarten.
  • Hohe Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen durch den zunehmenden Strukturwandel und demographische Entwicklung.
  • Mittelfristig ist ein Potential zur Deckung des Fachkräftebedarfs durch Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund nach Spracherwerb und Qualifizierung vorhanden.

Änderungen durch das Bürgergeldgesetz:

Im Zuge des neuen Bürgergeldgesetzes wurde zum 01. Juli 2023 die neue Leistung Weiterbildungsgeld gem. § 87a SGB III bei Teilnahme arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an abschlussorientierten Weiterbildungen (Umschulungen, Teilqualifikationen, Vorbereitungslehrgänge auf die Externen-Prüfung) in Höhe von monatlich 150 Euro eingeführt. Wer mit Unterstützung der Agentur bzw. des Jobcenters eine Ausbildung oder Umschulung macht und damit einen Berufsabschluss nachholt, kann bei Bedarf bis zu drei Jahre gefördert werden. Vor Einführung des Weiterbildungsgeldes lag die Förderdauer bei höchstens zwei Jahren.

Bürgergeldbezieher, die eine Weiterbildung absolvieren die nicht auf einen Berufsabschluss abzielt, erhalten einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat. Voraussetzung für den Bonus ist eine Weiterbildung mit einer Dauer von mindestens 8 Wochen.

Die Weiterbildungsprämie setzt darüber hinaus finanzielle Anreize, es gibt sie für erfolgreich bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Bei geförderten Weiterbildungen, welche länger als 6 Monate dauern, verlängert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld auf mindestens 3 Monate (bisher 30 Tage). Dies gibt den Absolventen von Qualifikationen im Anschluss dran mehr Zeit eine Beschäftigung zu finden.