Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich unsere Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:
- https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
- https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
- https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin bestehen.
Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Passau ab 1. Januar 2022:
Hauptagentur Passau: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstellen Pocking, Vilshofen, Waldkirchen und Grafenau: Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr