Zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie Kolleginnen und Kollegen gelten weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht. Ein Zutritt ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Ab 02. Mai ist auch das Tragen einer medizinischen Maske erlaubt. Die 3G-Regel, die bundesweit bis 25. April 2022 gültig war, besteht nicht weiter fort. Durch Beschluss der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Passau ist die persönliche Beratung ab sofort wieder uneingeschränkt möglich. Ein 3G-Nachweis entfällt somit.
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin nahezu alle Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Diese sind rund um die Uhr online abrufbar.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Passau unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/passau/startseite sowie telefonisch unter 0851/508508 oder unter der gebührenfreien Service-Hotline 0800 4 5555-00.
Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de