Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht haben diese Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis 31. März 2022 der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Um die Schwerbehindertenanzeige zu erstellen und die Ausgleichsabgabe zu berechnen, können Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.
Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen ist besser, als die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Für eine Beratung zu Fördermöglichkeiten und Fragen zum Schwerbehindertenrecht können sich interessierte Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit Passau wenden. Unter anderem können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, für Probebeschäftigungen und für berufliche Eingliederungen gezahlt werden. Selbst für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist finanzielle Unterstützung möglich. Über Einstellungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung können sich Firmen beim Arbeitgeberservice Passau, erreichbar unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 4 5555 20, informieren.
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und der Ausgleichsabgabe finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen