Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die BA unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

03.09.2024 | Presseinfo Nr. 59

Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig. Die Meldung muss spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen, um Sperrzeiten zu vermeiden. Eine Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.

Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.