Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, damit sie am Arbeitsleben
teilhaben und eine für sie geeignete Arbeit ausüben können. Sind Personen mit
einem festgestellten Grad der Behinderung von über 30 bis unter 50 Prozent
gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für diese Menschen.
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist an bestimmte
Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung
mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere
Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen
gleichgestellt zu werden. Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2
Absatz 3 und Paragraf 151, Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
(SGB IX).
Der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, dies war
bisher persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Nun ist diese Antragstellung
auch online möglich.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für eine Gleichstellung und den
entsprechenden Antrag sowie das Merkblatt finden Sie auf der Webseite der BA:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung und stellen
Sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online.
Alternativ kann auch weiterhin die Gleichstellung formlos (persönlich, telefonisch
oder schriftlich) bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.