Engagement für Inklusion

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2022 wirbt die Arbeitsagentur Pirna für Inklusion und macht auf das Potenzial von Menschen mit Handicap aufmerksam.

02.12.2022 | Presseinfo Nr. 46

Mit ihren Beraterinnen und Beratern für Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben und den Fachspezialisten im Arbeitgeber-Service, die sich um den besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf kümmern, erhalten Menschen mit Behinderung in der Agentur für Arbeit Pirna und dem Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ganzjährig ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Die Gewinnung von Fachkräften steht weiterhin im Focus der Unternehmen und daher sollten Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden. Sie haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und sind nicht nur hochmotiviert, sondern überwiegend gut ausgebildet und qualifiziert.
Die Agentur für Arbeit Pirna berät und unterstützt Arbeitgeber, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beabsichtigen.
Fördermöglichkeiten unterstützen Unternehmen sowie auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihrem gemeinsamen Weg:

  • Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung (bis zu 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres)
  • Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung für die Ausbildung (Zuschuss zur Praktikumsvergütung für 6 bis 12 Monate) 
  • Probebeschäftigung (volle Kostenerstattung für bis zu drei Monate) 
  • Eingliederungszuschüsse (bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für einen längeren Zeitraum) 
  • Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung

Interessierte Unternehmen können sich telefonisch über die gebührenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20 oder per E-Mail: pirna.arbeitgeber@arbeitsagentur.de an den Arbeitgeber-Service wenden und sich online unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskrafte-mitbehinderungen informieren.

Ein Blick auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Arbeitslosigkeit

Von insgesamt 6.107 arbeitslosen Menschen im November sind 365 schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 21 Personen weniger. Über 50 Prozent sind zwischen 25 – 55 Jahre alt und 72 Prozent verfügen über eine abgeschlossene betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung. Somit sind sie überwiegend gut ausgebildet.

Beschäftigung*

Im Jahr 2020 waren im Landkreis durchschnittlich 1.881 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die meisten Beschäftigten arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung (538 Beschäftigte). Etwas mehr als ein Viertel arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe (487 Beschäftigte) und rund 20 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen (361 Beschäftigte). Die Beschäftigung von schwerbehinderten
Menschen ist im Vergleich zum Vorjahr um acht Personen gesunken.
*keine Vollerhebung – Meldepflicht nur für Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens  20 Arbeitsplätzen

Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe

Bei der Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials bei Menschen mit Handicap gibt es nach wie vor Nachholbedarf. Dies zeigt die Beschäftigungsquote. Jeder Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen ist verpflichtet, je nach Betriebsgröße, eine bestimmte Anzahl Schwerbehinderte zu beschäftigen. So muss ein Betrieb mit mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Beschäftigten mit Schwerbehinderung haben. In Betriebe mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Personen arbeiten; noch größere Betriebe müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die
Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Handicap zu verbessern. Sie soll zudem einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gab es im Jahr 2020 insgesamt 453 Betriebe, die zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet waren. Diese hatten insgesamt 43.348 Arbeitsplätze, welche für die Berechnung der 
Beschäftigungspflicht berücksichtigt wurden. 2.038 Arbeitsplätze (4,7 Prozent) müssten mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Tatsächlich waren es im Jahr 2020 lediglich 3,2 Prozent (1.411 Arbeitsplätze). Die Quote blieb seit 2015 nahezu unverändert.