Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung auch online möglich: Hinweis für Unternehmen bei Kündigung

10.05.2024 | Presseinfo Nr. 20

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind angehalten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Kündigung auf ihre Pflicht zur Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit hinzuweisen.
 

Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang von der Beschäftigung in die Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt dieser Pflicht ist die Möglichkeit, die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung auch online
durchzuführen. Dies kann für die Betroffenen eine zeitsparende und unkomplizierte Möglichkeit darstellen, sich arbeitsuchend zu melden und Leistungen zu beantragen.

Es wird daher empfohlen, diesen Hinweis in Kündigungsschreiben zu integrieren, um ehemaligen Beschäftigten den Weg in die Arbeitslosigkeit zu erleichtern.
 

Weitere Informationen zur Durchführung der Online-Arbeitsuchend- und Online-Arbeitslosmeldung unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/