Unternehmen aufgepasst: Arbeitsbescheinigungen können ab 2023 nur noch digital übermittelt werden

Mit dem BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist ein schneller und sicherer Datentransfer garantiert.

12.12.2022 | Presseinfo Nr. 108

Schon seit geraumer Zeit bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunehmend digitale Services an. Dazu gehört auch das Verfahren BEA, welches Bescheinigungen elektronisch annehmen bedeutet. BEA richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ermöglicht diesen die digitale Übermittlung von Bescheinigungen, womit der Datenaustausch der Unternehmen mit der BA schneller und kostengünstiger wird.


Bisher war die Nutzung des Verfahrens für Unternehmen freiwillig, die Unterlagen konnten bei der Agentur für Arbeit auch in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung (7. SGB IV Änderungsgesetz) dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Es betrifft Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen. Eine Abgabe dieser Unterlagen in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea?pk_vid=ea6f5c2d557a636416584849150c70cc