Die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, FFP2-Maske tragen, regelmäßiges Lüften) werden weiter beachtet. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 25. Mai bestehen. Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
Arbeitsagentur Plauen hebt 3G-Regel für Kundengespräche auf
Ab 26. April wird in allen Dienstgebäuden der Agentur für Arbeit Plauen die 3G-Regel für persönliche Kundenzugänge aufgehoben.25.04.2022 | Presseinfo Nr. 36