Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden. Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind Paragraf 2 Absatz 3 und Paragraf 151, Absatz 2, 3 und 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, dies war bisher persönlich, telefonisch oder schriftlich möglich. Seit dem 11. August ist diese Antragstellung auch online möglich.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen für eine Gleichstellung und den entsprechenden Antrag sowie das Merkblatt finden Sie auf der Webseite der BA:
ttps://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen für eine Gleichstellung und stellen Sie dann gegebenenfalls den Antrag auf Gleichstellung online. Alternativ kann auch weiterhin die Gleichstellung formlos (persönlich, telefonisch oder schriftlich) bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Neu: Gleichstellungsantrag online
Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte, damit sie am Arbeitsleben teilhaben und eine für sie geeignete Arbeit ausüben können. Sind Personen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von über 30 bis unter 50 Prozent gleichgestellt, gelten diese Rechte in weiten Teilen auch für diese Menschen.24.08.2022 | Presseinfo Nr. 77