Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Mit dem BAB-Rechner www.babrechner.arbeitsagentur.de kann man schauen, welche Förderung möglich wäre. Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, am besten jetzt. Die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Stellen Sie den Antrag am besten online.
Link: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Wenn online alles vollständig vorliegt, können wir Ihren Antrag schnell bearbeiten und Sie gut in die Ausbildung starten. Wer noch nicht für diesen eService der Bundesagentur für Arbeit registriert ist, muss dies einmalig machen und kann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe:
Jugendliche sind anspruchsberechtigt in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.
Auszubildende sind förderberechtigt, wenn sie außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern/des Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Alle weiteren Voraussetzungen sind auf der oben genannten Webseite einsehbar.
Bei Fragen erhält man auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer: 0800 4 5555 00 Unterstützung.