Digitale Krankschreibung: Gesetzliche Krankenkassen übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit

Arbeitgeber sind seit Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. 

29.01.2024 | Presseinfo Nr. 11

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen zwar weiterhin Beginn und Ende der aktuellen Krankschreibung melden, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen.

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit Plauen gilt diese Regelung seit Anfang des Jahres 2024. Sie müssen ihrer Agentur für Arbeit den Zeitraum der Krankschreibung bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar weiterhin umgehend mitteilen – entweder über die eServices, die Kunden-App BA-mobil oder telefonisch. Es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen.

Über einen elektronischen Datenabruf werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse eingeholt. Damit werden die Kundinnen und Kunden von der Abgabe dieser Bescheinigungen in Papierform entlastet, was gleichzeitig eine Einsparung von Wegezeit und Portokosten bedeutet.

Teilnehmende an Aktivierungs- oder beruflichen Eingliederungsmaßnahmen müssen sowohl die Arbeitsagentur als auch ihren Maßnahmeträger über den Beginn und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit informieren. 

Wenige Ausnahmen bleiben bestehen. 
Das papiergebundene Bescheinigungsverfahren bleibt bestehen bei: 
•    privat krankenversicherten Teilnehmenden, 
•    Erkrankung eines Kindes, 
•    Krankschreibung durch einen Arzt im Ausland, 
•    ärztlicher Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung auf eigene Rechnung. 


Hinweis für Kunden des Jobcenters Vogtland (Bürgergeldbezieher):
Personen, die durch das Jobcenter Vogtland Bürgergeld erhalten, müssen generell weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einreichen.


Für nähere Informationen kann folgende kostenfreie Servicerufnummer:  0800 4 5555 00 genutzt werden.

www.arbeitsagentur.de/eService