Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist und ihre Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihr neuer Mitarbeiter (m/w/d) die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden.
Für Fragen zum Eingliederungszuschuss wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice.
Weitere Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot erhalten Sie in der Broschüre Für ein erfolgreiches Personalmanagement.