Berechtigtenkreis:
- Auszubildende in dualer Berufsausbildung
- Auszubildende in Gesundheitsberufen
- Schüler/innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit),
- Beamtenanwärter/innen des einfachen und mittleren Dienstes,
- Teilnehmer/innen an einem FÖJ, FSJ, Bundesfreiwilligendienst.
Nach Auskunft des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung gehören EQ-Teilnehmer/innen nicht zum berechtigten Personenkreis.
Voraussetzung:
Standort des Ausbildungsbetriebs in Berlin oder Brandenburg bzw. Absolvierung des vollzeitschulischen Bildungsganges in einer Bildungseinrichtung in Berlin oder Brandenburg.
Mit diesem Angebot soll insbesondere auch die landkreis-/landesgrenzüberschreitende Mobilität gefördert werden und Unternehmen bei der Nachwuchswerbung unterstützt werden.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind unter diesem Link zu finden.