Die Nutzung des Verfahrens "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen" (KEA) ermöglicht eine schnelle und sichere Übermittlung der erforderlichen Unterlagen.
Leistungen im Überblick:
Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug): 1. Dezember 2024 – 31. März 2025
Mehraufwands-Wintergeld (MWG): 15. Dezember 2024 – 28. Februar 2025
Zuschuss-Wintergeld (ZWG): 1. Dezember 2024 – 31. März 2025
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge: 1. Dezember 2024 – 31. März 2025
Wichtige Hinweise für die Antragstellung:
- Detaillierte Begründung bei geringfügigem Arbeitsausfall: Arbeitsausfälle von weniger als einer Stunde täglich aufgrund witterungsbedingter Umstände sind ausführlich zu begründen.
- Monatliche Antragstellung: Anträge können erst nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats eingereicht werden.
- Abschlussprüfung nach der Wintersaison: Alle gewährten Leistungen unterliegen einer abschließenden Prüfung auf Rechtmäßigkeit.
- Aktualisierte Formulare: Die aktuellen Vordrucke stehen online zur Verfügung.
Vorteile der Nutzung des eService und KEA:
- Zeitersparnis: Direkte Übermittlung der Unterlagen aus dem Lohnabrechnungsprogramm beschleunigt den Prozess.
- Ressourcenschonung: Reduzierung von Papierverbrauch und Portokosten.
- Sofortige Bestätigung: Automatisierte Rückmeldung über den erfolgreichen Datentransfer.
Nutzungsvoraussetzungen:
Für die Anwendung von KEA benötigen Unternehmen oder Steuerberater ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm mit integriertem KEA-Zusatzmodul. Seit dem 1. August 2023 ist die Nutzung des neuen Datensatzes 7.02 verpflichtend; ältere Versionen sind nicht mehr zulässig. Unternehmen sollten daher ihre Softwareanbieter konsultieren, um sicherzustellen, dass das aktuelle KEA-Modul verfügbar ist.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld für Personen mit besonders schützenswerten persönlichen Daten ist eine gesonderte Mitteilung an die zuständige Agentur für Arbeit erforderlich.
Kontakt:
Für technische Fragen steht der KEA-Support der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.