Bürgergeld bringt mehr Geld ab 1. Januar 2023

Das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat am 25. November 2022 beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wird u.a. zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres 2023 weitere Veränderungen zu Weiterbildung und Qualifizierung folgen.

02.12.2022 | Presseinfo Nr. 18

Das wichtigste zuerst - Kundinnen und Kunden brauchen keinen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen, denn die erhöhten Regelsätze werden bei über den Jahreswechsel hinauslaufenden Bewilligungen automatisch angepasst. Durch höhere Freibeträge haben die Menschen, die arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, mehr Geld zur Verfügung als ohne. Damit bleiben Arbeit, Ausbildung und Nebenjob attraktiver.

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit: „Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss können wir nun pünktlich die höheren Regelsätze auszahlen, das heißt wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Es ist kein neuer Antrag für das Bürgergeld notwendig. 

Das Bürgergeld ist eine wichtige Reform, mit der auch im Laufe des Jahres 2023 noch weitere wichtige Veränderungen kommen werden. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und ein neues Weiterbildungsgeld betonen die hohe Relevanz beruflicher Bildung als Basis für dauerhafte Beschäftigungsperspektiven.

Die Jobcenter in Berlin bereiten sich gut vor und schulen die Kolleginnen und Kollegen, denn eins ist sicher: Die Menschen, die einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sich auch weiterhin auf unsere Unterstützung verlassen.“

Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales in Berlin: „In Krisenzeiten zeigt sich die Bedeutung sozialer Sicherungssysteme in besonderem Maße. Das Bürgergeld soll das menschenwürdige Existenzminimum sichern und die sozialen Grundrechte verwirklichen. Niemand, der in eine finanzielle Schieflage gerät, sollte daher zögern, diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Das Bürgergeld sieht einen höheren Regelsatz und ein höheres Schonvermögen vor. Auch Menschen, die bisher trotz geringen Einkommens keinen Zugang zu Leistungen nach dem SGB II hatten, können daher Anspruch auf Leistungen haben. Die einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft ermöglicht erwerbslos gewordenen Menschen, sich zunächst auf die Arbeitssuche zu konzentrieren, anstatt sich um eine Wohnung mit niedrigerer Miete kümmern zu müssen. Auch wer nur einmalig z.B. durch eine hohe Energiekostennachzahlung bedürftig wird, sollte schnell handeln. Im Monat der Fälligkeit der Energiekostenrechnung kann eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung beim Jobcenter beantragt werden.“

Neue Regelsätze, Schonvermögen, Freibeträge und Bagatellgrenze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets auch Kleinstsummen zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Das Bürgergeld-Gesetz muss noch veröffentlicht werden.

 

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