Bürgergeld: Zweite Stufe der Reform gestartet

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld sind am 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

05.07.2023 | Presseinfo Nr. 15

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform geht es vor allem um Leistungen, die bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen. Die Bürgergeld-Beziehenden können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir haben nun mehr Instrumente und Fördermöglichkeiten und können die Menschen individueller und ganzheitlicher begleiten. Wir sind vorbereitet und freuen uns!“

Neue Chancen für 440.000 erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Dazu Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching.

Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den rund 440.000 erwerbsfähigen Kundinnen und Kunden in Berlin und Brandenburg zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt. 

Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.

Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:
  • Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z.B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.
Hintergrund SGB II 

Im Juni 2023 bezogen in Berlin 453.000 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (327.000). Von diesen waren 130.000 arbeitslos. 127.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

In Brandenburg bezogen im Juni 2023 rund 148.000 Menschen Leistungen nach dem SGB II. Drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (112.000). Von diesen waren 53.000 arbeitslos. 37.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.

Quelle

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