Weiterbildung Beschäftigter hat eine große Bedeutung
Strukturwandel, Digitalisierung und Globalisierung verändern die Anforderungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten. Der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden steigt und die Rekrutierung von geeigneten Fachkräften gestaltet sich zunehmend schwierig.
Um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen ist es daher für Unternehmen unabdingbar, Kenntnisse und Fähigkeiten des Personals weiterzuentwickeln und vorhandene Potentiale im Unternehmen durch Qualifizierung zu fördern. Dabei kann die Bundesagentur für Arbeit durch Beratung und finanzielle Förderung unterstützen, insbesondere durch die arbeitsmarktpolitischen Instrumente Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter sowie Qualifizierungsgeld.
Fördermöglichkeiten
Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter
Nachholen eines Berufsabschlusses
Die Förderung geringqualifizierter Beschäftigter in abschlussorientierten Maßnahmen unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften im eigenen Betrieb. Ungelernte bzw. wieder ungelernte Mitarbeitende können durch das Nachholen eines Berufsabschlusses ihre Kompetenzen und Kenntnisse weiterentwickeln und so den zukünftigen Fachkräftebedarf des Unternehmens decken.
Voraussetzungen:
- Kein Berufsabschluss bzw. kein verwertbarer Abschluss vorhanden
- Eignung für den angestrebten Beruf liegt vor und mit dem angestrebten Beruf verbessern sich die Beschäftigungschancen am allgemeinen Arbeitsmarkt
- Teilnahme an einer Maßnahme zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses (Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung)
Anpassungsqualifizierung
Die Förderung Beschäftigter in sonstiger Weiterbildung sorgt dafür, dass Mitarbeitende auf allen Qualifikationsebenen (Hilfs-, Fach- oder Führungskräfte) durch lebenslanges Lernen mit den Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeitswelt Schritt halten können. Unternehmen bleiben so auch in Zeiten von technologischem Wandel und digitalem Fortschritt wettbewerbsfähig.
Voraussetzungen:
- Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
- Maßnahme vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
- Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger, die mehr als 120 Stunden umfasst
Förderhöhen
Die Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter umfasst die (anteilige) Erstattung der Lehrgangskosten für die Weiterbildung sowie einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Arbeitsausfallzeiten.
Qualifizierungsgeld
Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es Beschäftigten, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Verlust von Arbeitsplätzen droht, durch entsprechende Qualifizierung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen.
Voraussetzungen:
- Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft
- entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen)
Trägerzulassung - Mindeststundenzahl von mehr als 120 Stunden
Förderung:
Die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent der Nettoentgeltdifferenz, welche durch die Teilnahme an der Weiterbildung entsteht. Die Kosten für die Weiterbildung werden durch den Arbeitgeber getragen.