Der Arbeitsmarkt im Juni 2024

Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle

28.06.2024 | Presseinfo Nr. 28

  • 262.227 Arbeitslose im Juni 2024
  • Arbeitslosenquote bleibt bei 4,1 Prozent
  • Jugendarbeitslosenquote bleibt bei 3,0 Prozent

Arbeitslosigkeit 
Zeitreihe zum Bestand an Arbeitslosen

Zeitreihe zum Bestand an Arbeitslosen

Die Arbeitslosigkeit verharrt im Juni 2024 bei 262.227 Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote stagniert bei 4,1 Prozent. Die Arbeitsmarktlage zeigt sich weiterhin stabil, auch wenn sich die schwache Konjunktur auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht. Obwohl die konjunkturelle Lage schwierig ist, ist sie nicht so stark wie früher mit Entlassungen verbunden. Die Unternehmen halten ihre Fachkräfte.

Die Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg stagniert im Juni: es haben sich 239 (minus 0,1 Prozent) weniger Menschen arbeitslos gemeldet als im Mai 2024. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit fiel in den Junimonaten der vergangenen Jahre meist stärker aus. Saisonbereinigt steigt die Arbeitslosigkeit also etwas an.

Chancen für Fachkräfte sind weiter gut
Für Fachkräfte ist der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg weiterhin aufnahmefähig. Verhalten positiv ist zu bewerten, dass im vierten Monat in Folge mehr Menschen ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beenden konnten als im Vorjahr (plus 3,1 Prozent im Vergleich zum Juni 2023), wenngleich die Zahl der Zugänge Arbeitsloser aus Erwerbstätigkeit bereits seit einem Jahr über Vorjahresniveau liegt. Allerdings sehen wir, dass sich Juni 2024 weniger Personen aus Erwerbstätigkeit arbeitslos gemeldet haben als im Mai 2024 (minus 8,6 Prozent). Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend fortsetzt.

Berufliche Qualifizierung - Beitrag zur Fachkräftesicherung
Erfreulich ist, dass deutlich mehr Personen an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Aktuell absolvieren 24.246 Personen eine geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Plus von 26,1 Prozent beziehungsweise 5.044 Teilnehmenden.

Martina Musati, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Der Arbeitsmarkt ist für Fachkräfte weiterhin gut aufnahmefähig, deshalb lohnt sich die Investition in berufliche Weiterbildung. Unsere Qualifizierungsoffensive mit über 25 Prozent mehr Teilnehmenden ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung in Baden-Württemberg. 2023 haben wir rund 270 Millionen Euro für die berufliche Weiterbildung in Baden-Württemberg eingesetzt.“

Die Entwicklung des Job-Turbos geht für Martina Musati in die richtige Richtung: „Seit Jahresbeginn verzeichnen wir rund 46 Prozent mehr Beschäftigungsaufnahmen von Geflüchteten gegenüber dem Vorjahr. Diesen Personenkreis nach dem Sprachkurs sehr zeitnah in Arbeit zu integrieren, bleibt weiterhin enorm wichtig. Nur so können sie ihre Kompetenzen und Sprachkenntnisse stabilisieren und verbessern.“

Entwicklung der konjunkturellen Kurzarbeit
Ein Frühindikator für die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist die Anzeige von Kurzarbeit. Mit den Anzeigen signalisieren die Unternehmen, dass sie mit einem vorübergehenden Rückgang des Arbeitsvolumens von mehr als 10 Prozent für mindestens ein Drittel der Belegschaft rechnen. Im Juni zeigten in Baden-Württemberg 492 Betriebe für 8.913 Beschäftigte Kurzarbeit an (vorläufige Daten, 01.06.2024 bis 24.06.2024, Datenstand 25.06.2024) Im Mai 2024 zeigten 573 Betriebe für 9.993 Beschäftigte Kurzarbeit an.

Kurzarbeitergeld aufgrund Hochwasser
Aktuell liegen den Agentur für Arbeit in Baden-Württemberg  25 Anzeigen auf Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Hochwasser vor. Die Agenturen für Arbeit haben das klare Ziel durch eine schnelle Reaktion die Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Der größte Teil der eingegangenen Anzeigen wurde bereits bewilligt.  

Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis: Die BA muss zwar grundsätzlich die Leistungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung (sofern die Entschädigung auch die Arbeitsentgelte abdeckt) berücksichtigen, kann aber in fast allen Hochwasserfällen auf Grund der Unklarheiten zum Umfang der Versicherung und der unklaren Dauer bis zur Auszahlung der Entschädigung Kurzarbeitergeld bewilligen und vorläufig abrechnen. 
Kommt es später zu einer Auszahlung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch Arbeitsentgelte abdeckt, ist das Kurzarbeitergeld im Umfang der Abdeckung neu zu berechnen und ggf. zurückzuzahlen.