Zusammenarbeit mit der Justiz

Unser Ziel ist eine gut vorbereitete Wiedereingliederung von Strafentlassenen in den Arbeitsmarkt. Ein wesentlicher Baustein gelungener Resozialisierung ist die umfassende Vorbereitung der Entlassung der Gefangenen in der letzten Phase des Vollzugs.

Um unser Ziel zu erreichen, haben wir mit dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Bezirketag und der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Diese regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und den Justizvollzugsanstalten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ausgestaltung von Beratungs- und Vermittlungsangeboten und die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung während der Haft.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet unter der Rubrik „Übergangsmanagement in den bayerischen Justizvollzugsanstalten“ weitere Informationen zu diesem Thema.