Schätze im eigenen Mitarbeiterpool erkennen und fördern

die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe bei der passgenauen Qualifizierung ihrer Beschäftigten #Weiter.Bildung!

17.06.2022 | Presseinfo Nr. 13

Sowohl der Strukturwandel als auch der Fachkräftemangel sind die großen Herausforderungen für sehr viele Betriebe in Bayern. In bestimmten Bereichen wie z. B. der Altenpflege sind in Bayern 70 Prozent der gemeldeten Stellen mehr als drei Monate unbesetzt, weil passendes Personal nicht gefunden wird. In der Gastronomie, in der Baubranche oder im Bereich Heizung-/Klima- und Sanitär sieht es ähnlich aus. Gerade Fachkräfte sind in diesen Branchen Mangelware. Hier unterstützen wir als Agentur für Arbeit Betriebe mit den Instrumenten des Qualifizierungschancengesetzes.

 

Bei vielen Unternehmen und Einrichtungen macht sich also Ratlosigkeit breit:

Woher das Personal nehmen, wenn sich auf eine ausgeschriebene Stelle keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber melden? Dazu kommt, dass sich in vielen Bereichen die Anforderungen stark verändern: Digitalisierung ist in vielen Branchen ein Thema, von Büro und Logistik bis hin zur Produktion. Gerade langjährige Mitarbeitende haben hier oft einen Nachholbedarf. Die Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit sind hierbei ideal. Bereits in den Betrieb integrierte Beschäftigte können mit unserer finanziellen Unterstützung passgenau qualifiziert werden. Egal ob Anpassungsqualifizierungen (z.B. einen CNC-Kurs) oder eine Weiterbildung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

 

Eine Win-win-Situation für Betriebe und Beschäftigte:

Das Unternehmen bekommt die qualifizierten Mitarbeitenden, die es benötigt, und die Beschäftigten können ihr Tätigkeitsspektrum erweitern und sich für höhere Positionen bewerben. Zusätzlich tut das Unternehmen etwas für die eigene Attraktivität und stärkt die Bindung der Beschäftigten zu ihrem Betrieb.

 

Wie kann eine Förderung ablaufen?

Unterschieden wird zwischen einer Anpassungsqualifikation und einer abschlussorientierten Weiterbildung. Erstere führen zur Erlangung bestimmter Kenntnisse oder Zertifikate (z.B. eine Weiterbildung im Bereich Steuerrecht oder der Erwerb von CAD-Kenntnissen), Letztere zu einem anerkannten Berufsabschluss in Form einer Umschulung, durch das Ablegen externer Prüfungen oder über den Weg der Teilqualifikation. Auch die Förderung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist möglich.

Anpassungsqualifizierungen müssen bei einem zugelassen (zertifizierten) Bildungsträger stattfinden. Qualifizierungszeiten und -formen können nach Bedarf frei gewählt werden. Ob Voll- oder Teilzeit, berufsbegleitend oder am Wochenende, ob in Präsenz oder durch Blended Learning – Vieles ist möglich. Um für die Teilnehmenden einen inhaltlichen Mehrwert zu ermöglichen, sind in der Summe mehr als 120 Unterrichtseinheiten notwendig.

Die Agentur für Arbeit kann Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt (bei einem Arbeitsausfall während der Teilnahme an der Weiterbildung) zahlen. Die Zuschusshöhen sind gestaffelt nach Unternehmensgröße und Weiterbildungsart und können für Kleinstbetriebe und bei abschlussorientierten Weiterbildungen bis zu 100 % betragen. Betriebe in Kurzarbeit können die Zeit des Arbeitsausfalls ebenfalls zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden nutzen. Hierbei gelten ebenfalls besondere Förderrichtlinien.

Über die tatsächlich möglichen Zuschüsse beraten Sie unsere Fachkräfte des Arbeitgeber-Service gerne. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 20 können sich Unternehmen an die Agentur für Arbeit wenden und sich von uns unterstützen lassen.

Weiterführende Informationen finden Sie zusätzlich im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Sichern Sie Ihren Fachkräftebedarf und lassen Sie sich von uns beraten, welche Weiterbildungsform für Sie und Ihre Beschäftigten am sinnvollsten ist.