Fachkräftesicherung

Fachkräftesicherung in der Kinderbetreuung in Schleswig-Holstein - Weiterbildungsmaßnahmen zur/zum Erzieher/in

Im Dezember 2018 haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie die Regionaldirektion Nord die „Vereinbarung über die Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahmen zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 180 SGB III“ geschlossen. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die Arbeitsagenturen und Jobcenter in Schleswig-Holstein, um die Qualifizierung von Arbeitslosen zu Erzieherinnen und Erziehern fördern zu können.

Die Struktur der Qualifizierungsmaßnahmen können Sie der beigefügten Präsentation entnehmen: Weiterbildungsmaßnahmen zum/zur Erzieher/in

Im September 2019 werden Weiterbildungsmaßnahmen voraussichtlich an den Fachschulen in Kiel, Meldorf, Neumünster und Schleswig starten. Interessierte Kita- und Jugendhilfe-Einrichtungen können sich an die genannten Fachschulen wenden. Interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich zunächst an ihre für ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit bzw. ihr zuständiges Jobcenter wenden, um zu klären, ob die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung erfüllt werden.