JBA - Jugendberufsagenturen

Anknüpfend an den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 formuliert der aktuelle Koalitionsvertrag von 2018 das Ziel,
die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen auszuweiten. Denn sie haben sich in der Praxis bewährt.
 
So werden in den Jugendberufsagenturen nicht nur die zahlreichen gesetzlichen Leistungen und Angebote für unter 25-Jährige sinnvoll gebündelt.
Sie ermöglichen es auch, speziell junge Menschen mit einem erhöhten Förderbedarf umfassend und ‚unter einem Dach‘ zu beraten und betreuen.
 
Dies alles ist nur auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Jugendämtern, Schulen
und  -  regional variierend - weiteren Partnern möglich. Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen dabei die Handlungsfelder:

-   Transparenz

-   Informationsaustausch

-   abgestimmte Abläufe und Angebote

-   One-Stop-Government

Ländervereinbarungen zur Bildung und Zusammenarbeit von Jugendberufsagenturen

Anknüpfend an die Intention des Koalitionsvertrages wurden in den drei Bundesländern des RD-Bezirkes Nord die nachstehenden Vereinbarungen getroffen:

 

Übersicht zu den Standorten unter einem Dach und Landkarte zu den JBA-Standorten

Die Landkarte des Bezirkes der Regionaldirektion Nord zeigt den Stand der Umsetzung ist in den einzelnen Ländern, Agenturen für Arbeit und Landkreisen.

JBA Karte Standorte RD-N

 

Im folgenden Dokument finden Sie Angaben zu Standorten und Kontaktadressen im Internet zu den im August 2020 bestehenden Jugendberufsagenturen

JBA Anschriften Standorte RD-N

 

Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und der deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge haben gemeinsam Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen beschrieben:

Erfolgsmerkmale guter JBA