„Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Monaten trotz der Pandemie gesunken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist wieder gestiegen. Auch im neuen Jahr wird die weitere Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes stark vom Verlauf der Pandemie ab-hängen. Vor allem die Omikron-Variante kann uns weiter zu schaffen machen. Anhaltende Lieferengpässe, wachsende Rohstoffpreise und erschwerte Absatzmöglichkeiten sind bremsende Faktoren, die den Unternehmen zu schaffen machen. Dennoch rechne ich im Jahresverlauf mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag in Schwerin.
Haupt-Koopmann betonte: „Wie 2020, so war auch das Jahr 2021 ein atypisches Jahr auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wir sind auch Dank der Kurzarbeit und der Wirtschaftshilfen von Bund und Land recht stabil durch dieses Jahr gekommen. Ich blicke verhalten optimistisch auf den Arbeitsmarkt im Jahr 2022.“
Beständiger Rückgang auf dem Arbeitsmarkt
Im Februar 2021 war in Mecklenburg-Vorpommern die bisher höchste Arbeitslosenquote (8,7 Prozent) während der Pandemie zu verzeichnen. Seit dem erfolgte ein beständiger Rückgang. Im Dezember 2021 lag die Arbeitslosenquote im Land bei 7,0 Prozent, 0,9 Prozentpunkte unter dem Vorjahresmonat und 0,1 Prozentpunkte unter dem Dezember 2019. „Der ´Corona-Effekt´ auf die Arbeitslosenquote im Land lag im Dezember 2021 bei 1,1 Prozentpunkten, ohne diesen Effekt würde die Arbeitslosenquote bei 5,9 Prozent liegen und den Wert aus der Vor-Corona-Zeit Dezember 2019 noch viel stärker unterschreiten“, erläuterte Meyer weiter.
„Im Jahresdurchschnitt 2021 gab es“ - so Haupt-Koopmann - „62.400 Arbeitslose, ein Rückgang von 2,3 Prozent oder 1.400 gegenüber dem Jahr 2020. Das Vorkrisenniveau von durchschnittlich 58.500 Arbeitslosen konnte 2021 aufgrund der schwierigen ersten Jahreshälfte noch nicht wieder erreicht werden (+3.900/+6,7 Prozent). Allerdings gehen wir für 2022 - auch wenn insbesondere die ersten Monate des Jahres mit Unwägbarkeiten behaftet sind - davon aus, dass wir insgesamt gute Chancen haben, in der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit das Vorkrisenniveau zu erreichen.“
Kurzarbeit sorgt für Sicherheit
Durch den massiven Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Schwerpunktmäßig wurde Kurzarbeit von Betrieben aus dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel und dem Gesundheitswesen genutzt. Im Dezember 2021 war ein Anstieg bei der angezeigten Kurzarbeit zu verzeichnen: 869 Betriebe für 10.572 Beschäftigte. „Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten mit der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie gegenüber sehen, wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert. Das ist ein gutes Signal für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Ich bin deshalb sehr froh über die Verlängerung der Regelungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende März 2021. Das verschafft uns eine gewisse Sicherheit“, betonte Arbeitsminister Meyer. „Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst schnell Klarheit darüber besteht, wie es danach weitergeht.“
Auch Haupt-Koopmann unterstrich, dass die Kurzarbeit entscheidend zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes beigetragen habe. „So konnten Arbeitsplätze erhalten, Fachkräfte gesichert und die drohende Arbeitslosigkeit von vielen Menschen verhindert werden. Seit Beginn der Krise haben die Arbeitsagenturen insgesamt 685 Millionen Euro Kurzarbeitergeld an die Betriebe ausgezahlt, allein 2021 waren es 385 Millionen.“
Fachkräftesicherung ist elementare Aufgabe
Die Pandemie verdeutlicht auch eines der drängendsten Probleme des Arbeitsmarktes in M-V: die Fachkräftesicherung. Besonders in medizinischen Berufen, der Pflege, der Hotellerie, im Gastgewerbe und im Tourismus sind Engpässe spürbar. „Dem begegnen wir mit einer neuen Fachkräftestrategie für M-V, an der mein Ministerium zurzeit auf Hochtouren arbeitet. Sie stützt sich auf das ´Industriepolitische Konzept´ und soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land“, sagte Meyer. „Angesichts der demografischen Entwicklung wird es nicht ausreichen, Fachkräftepotenziale in M-V und Deutschland auszuschöpfen. Deshalb wird es notwendig sein, ergänzend gezielt Fachkräfte von außerhalb mit dringend benötigten Kompetenzprofilen nicht nur vorübergehend für unser Bundesland zu gewinnen.“
Haupt-Koopmann betonte: „Es muss allen bewusst sein, dass es bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels keinen Königsweg gibt, sondern eine Vielzahl von Ansatzpunkten - von der dualen Ausbildung bis zur Fachkräftezuwanderung aus EU- und Drittstaaten. Dazu gehört allerdings auch, dass wir gemeinsam alle Potentiale der Arbeitslosen und der angelernten Beschäftigten durch Weiterbildung entwickeln und nutzen.“
Neustartprämie II auf den Weg gebracht
Mit verschiedenen Leistungen vor allem aus dem MV-Schutzfonds werden Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Als Beispiel nannte Arbeitsminister Reinhard Meyer insbesondere die „Neustart-Prämie“ für Beschäftigte nach Kurzarbeit. Durch diese Maßnahme soll ein Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage gesetzt werden. Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro.
Langzeitarbeitslosigkeit weiter abbauen
Im Jahresdurchschnitt 2021 waren im Land 25.800 Langzeitarbeitslose gemeldet, 4.600 (21,9 Prozent) mehr als 2020 und 6.000 (30,1 Prozent) mehr als 2019. „Die Aufholprozesse, die bei der Arbeitslosigkeit insgesamt erreicht wurden, waren zeitverzögert in den vergangenen Monaten auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit erkennbar. Diese werden durch die aktuellen pandemiebedingten Maßnahmen jedoch erneut stark ausgebremst. Der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit basiert – wie bei der Arbeitslosigkeit insgesamt – nicht auf mehr Zugängen, sondern auf weniger Abgängen. Ein Teil der geringeren Abgänge begründet sich durch geringere Eintrittszahlen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen seit Beginn der Pandemie“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer weiter. Auch während der Coronapandemie sind Integrationsprojekte zugunsten von Langzeitarbeitslosen gesetzt. Sie werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Insgesamt wurden hier seit 2015 211 Projekte mit 25,7 Millionen Euro gefördert. Von den Jobcentern des Landes wurden diese Projekte in den meisten Fällen kofinanziert.
Speziell als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die auch wieder ansteigende Langzeitarbeitslosigkeit wurde ab Anfang 2021 aus dem europäischen Förderprogramm REACT-EU eine zusätzliche Förderung mit modifizierten und situationsangepassten Förderbedingungen nach der „Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten“ zur Bewältigung der Pandemiefolgen auf den Weg gebracht. Hierfür standen eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. „Ziel war es hierbei auch, Beschäftigungsgesellschaften im ländlichen Raum zu unterstützen, indem passgenaue Brücken zur Förderung von Integrationsprojekten gestellt werden. So sollten diese Projekte zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen im ländlich-peripheren Raum beitragen“, so Meyer weiter. Der Fördersatz wurde für die REACT-Projekte auf neunzig Prozent erhöht und die Einbringung eines Eigenanteils von nur 10 Prozent ermöglicht.
Haupt-Koopmann hob hervor: „Über viele Jahre ist es uns in Mecklenburg-Vorpommern gut gelungen, auch Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen, zwischen 2014 und 2019 um Minus 42 Prozent. Dann kam Corona. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden nun verschiedene ‚Hebel‘ nutzen, von denen ich hier exemplarisch die Prävention nennen möchte. Hierbei geht es darum, insbesondere den ‚Nachschub‘ in Langzeitarbeitslosigkeit durch frühzeitige Qualifizierungsangebote oder den Einsatz von Lohnkostenzuschüssen zu verhindern.“
Neuauflage des Landesprogramms „Ausbildungsfortsetzung“
Mit dem Auslaufen der Bundeszuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Betriebe mit erheblicher Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ zum 31.12.2021 fehlt aktuell eine gezielte Förderung, damit ausbildende Unternehmen trotz des durch die Corona-Pandemie bedingten erheblichen Arbeitsausfalls bzw. gar der Schließung ihres Unternehmens Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken müssen.
Durch eine Neuauflage des Landesprogramms „Ausbildungsfortsetzung“, das sich von Mai bis Juli 2020 bewährt hatte, soll wieder Unterstützung durch das Land angeboten werden. Das neue Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ soll für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. März 2022 gelten. „Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe mit erheblichem Arbeitsausfall, die für ihre Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen und das Ausbildungsverhältnis nicht kündigen, sondern die Ausbildung fortsetzen. Diese Unternehmen können aus diesem Landesprogramm einen Zuschuss von 75 Prozent zu den von ihnen in dieser Zeit gezahlten Ausbildungsvergütungen erhalten“, erläuterte Meyer. Anträge werden voraussichtlich ab dem 01. Februar 2022 bis spätestens zum 30. Juni 2022 beim Landesförderinstitut rückwirkend gestellt werden können. „Gerade im Hinblick auf den hohen Stellenwert der Fachkräftesicherung möchte ich alle Ausbildungsbetriebe dazu ermuntern, die Unterstützungsmöglichkeit zu nutzen. Jeder Auszubildende, der in dieser schwierigen Zeit im Unternehmen gehalten werden kann, hilft dabei, sich nach der Krise der Nachwuchssicherung und der Bewältigung des Fachkräftemangels erfolgreich stellen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.