„Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben“, verdeutlichte Drese nach dem Antrittsbesuch von Markus Biercher im Sozialministerium. Der neue RD-Chef ist seit dem 1. August 2022 im Amt.
Drese hob hervor, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. 67 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, während es im Durchschnitt aller Arbeitslosen knapp 58 Prozent sind. Vor allem in den Köpfen müssten oft noch Barrieren abgebaut werden, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern, so Drese. „Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen“, sagte die Ministerin in Schwerin.
Hierfür stehen nach Angaben der Ministerin vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. So gibt es nach Angaben von Drese u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen.
„Erste Ansprechpartner für Beratung und Förderung sind die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS)“, so Drese.
RD-Chef Biercher betonte: „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Themas Fachkräftesicherung sind alle Arbeitsmarktpartner in Mecklenburg-Vorpommern gefordert: Wir müssen gemeinsam die ‚ungenutzten Arbeitsmarktpotentiale‘ heben. Dazu gehört auch die Gruppe der Älteren. So sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 8.250 Menschen aus der Gruppe ‚60 und älter‘ arbeitslos gemeldet, von denen 6.660 oder 80,6 Prozent einen Berufsabschluss besitzen. Sie sind damit deutlich besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen (57,7 Prozent).“
Und doch gebe es gegenüber dieser Altersgruppe Vorbehalte, die ihre Wiedereinstellungschancen reduzierten und allein durch finanzielle Förderangebote undEingliederungshilfen nicht ausgeglichen werden könnten. „Hierzu ist“, so Biercher weiter „ein ‚neues Altersbild‘ erforderlich, das Lebenserfahrung, Praxiswissen, Engagement und Loyalität anders gewichtet und gleichzeitig dazu beiträgt, betrieblich sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich möchte an dieser Stelle nur exemplarisch zwei Stichworte nennen: ‚betriebliches Gesundheitsmanagement‘ und ‚altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung‘.“
Pflichtarbeitsplätze
- Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 3.309 private und öffentliche Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, von denen lediglich 1.654 die Quote erfüllen. Die andere Hälfte kommt dieser Verpflichtung teilweise oder gar nicht nach und zahlt gestaffelt eine Ausgleichsabgabe gemäß §160 SGB IX (Beschäftigungsstatistik der BA Gebietsstand März 2022).
Informationen
- Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams der BA. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800-45555-20
- In Mecklenburg-Vorpommern steht das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Arbeitgebern und Menschen mit Behinderung mit Rat und Tat zur Verfügung.