Das am 01.01.2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ist ein Baustein der von der Bundesregierung initiierten Qualifizierungsoffensive am Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es:
Weiterbildungsförderung für arbeitslose und beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verstärken und zu flexibilisieren,
Beschäftigten, den Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße zu ermöglichen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die einen Abschluss in einem Engpassberuf anstreben,
Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit zu stärken.
Beispielhaftes Förderprojekt für Beschäftigte im Bezirk der Regionaldirektion Nord:
Qualifizierung von beschäftigten Hilfskräften im Hotel- und Gaststättenbereich zu Fachkräften (Fachkraft Gastgewerbe, Koch/Köchin, Hauswirtschafter/in) in Schleswig-Holstein:
Die Weiterbildung besteht aus drei Modulen, die in der Nebensaison im Winter durchgeführt werden. Die Module bestehen aus 320 Unterrichtseinheiten im ersten Jahr und 320 Unterrichtseinheiten im zweiten Jahr, das zugleich Prüfungsjahr ist. Zusätzlich werden die Teilnehmenden im zweiten Jahr in 40 weiteren Unterrichtseinheiten auf die Prüfung vorbereitet.