Klimaschutz und Kohleausstieg werden die Unternehmen im Rheinischen Revier in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Zuliefererstrukturen, Geschäftsmodelle und Qualifikationsanforderungen werden sich verändern und erfordern nicht selten große betriebliche Anpassungsleistungen. Gleichzeitig birgt der Strukturwandel für viele Betriebe die Chance, Prozesse klimaschonender und ressourceneffizienter aufzustellen oder neue Wachstumsmärkte zu erschließen.
Mit den "Zukunftsgutscheinen Rheinisches Revier" stehen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten Mittel der Europäischen Union, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Die Förderung erstreckt sich auf vier Felder:
- Beratung
- Personal
- Qualifizierung
- Investitionen
Die breite Ausrichtung des Programms gewährleistet, dass den oft sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Strukturwandel effektiv begegnet werden kann. So werden Beratungsleistungen und der Erwerb von externem Know-how zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells gefördert. Das gilt in ähnlicher Weise für die Einstellung neuer Mitarbeitenden, welche die Transformation im Betrieb mit neuen Ideen und neuem Wissen bereichern.
Außerdem stehen Mittel zur Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen und sogar für betriebliche Investitionen zur Verfügung. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und unterstützt Unternehmen dabei, Know-how und Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten mit passenden Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten auszubauen.
Alle Informationen zu den "Zukunftsgutscheinen Rheinisches Revier" finden Sie auf der Internetseite der Zukunftsagentur Rheinisches Revier.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen auch außerhalb des Förderprogramms „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ Förderungen nach dem Qualifizierungschancengesetz für unterschiedliche Unternehmensgrößen an.