Geflüchtete aus der Ukraine sollen in Arbeitsplätze vermittelt werden, die ihren Qualifikationen entsprechen

Viele Geflüchtete aus der Ukraine möchten arbeiten. Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Wir haben eine gute Ausgangslage: einen robusten Arbeitsmarkt mit hohem Personalbedarf der Betriebe. Derzeit gibt es rund 90.000 freie Stellen, gesucht werden überwiegend Fachkräfte. Deshalb ist es unser Ziel, Geflüchtete in Arbeitsplätze zu vermitteln, die ihren Qualifikationen entsprechen – wenn das auch ihr Wunsch ist.

05.05.2022 | Presseinfo Nr. 22

Damit eine Arbeitsaufnahme gelingen kann, gilt es, Hürden zu überwinden. Dazu gehören beispielsweise in reglementierten Berufen die Anerkennung von Qualifikationen aus dem Heimatland, der Besuch eines Sprachkurses und oftmals die Frage der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Für diese Aspekte ist die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst zuständig, übernimmt aber Lotsen-, Vermittlungs- und Beratungsfunktionen.“

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen arbeiten, sobald sie von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung oder vorläufige Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) haben. Bisher stand allerdings die humanitäre Hilfe im Vordergrund, bei den Arbeitsagenturen haben sich in Niedersachsen erst knapp 200 Ukrainerinnen und Ukrainer gemeldet. Erste Informationsveranstaltungen waren nur mäßig besucht. Pfeiffer: „Wir rechnen aber mit steigendem Interesse und sind gut vorbereitet: Unsere Internet-Sonderseite gibt es auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch. Außerdem haben wir für erste Auskünfte eine Sonderhotline (0911 178-7915) eingerichtet, die mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA mit ukrainischen und/oder russischen Sprachkenntnissen besetzt ist. Außerdem haben wir unseren externen Dolmetscher-Service ausgebaut. In persönlichen Beratungsterminen kann – wie zuvor schon in anderen Sprachen – nun auch Ukrainisch live gedolmetscht werden.“

Um den Weg in Arbeitsplätze zu ebnen, gibt es auf Länderebene eine enge Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium, dem Ukrainischen Verein und der Wirtschaft. Auch auf kommunaler Ebene finden intensive Austausche mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren statt. Dabei kann man auf bestehende Netzwerke und Erfahrungen aus den Fluchtbewegungen ab 2015 zurückgreifen.

Hintergrund

Aktuell erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetz und können auf Wunsch Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen von den Arbeitsagenturen in Anspruch nehmen, was wie oben geschildert, erst vereinzelt nachgefragt wird. Zum 1. Juni sollen die Geflüchteten ins Sozialgesetzbuch II wechseln, dann sind die Jobcenter zuständig. Dort bekommen sie aus einer Hand die Grundsicherung (für den Lebensunterhalt) und auf Wunsch Unterstützung bei der Suche nach einem Sprachkurs oder einer beruflichen Qualifizierung wie auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.

Geflüchtete können schon jetzt online einen Antrag auf Grundsicherung zum 1. Juni stellen.

Vertiefende Informationen:

  • Hinweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zur SGB II Antragstellung beim Jobcenter (Ukrainische Fassung folgt)
  • Reglementierte Berufe, für die eine Anerkennung notwendig ist.
  • Infosammlung zu vielen Themen rund um das Ankommen in Deutschland und Unterstützung bei der Suche nach Arbeit.

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