Im März ist die Zahl der Arbeitslosen im Land Bremen gesunken. Insgesamt waren 40.522 Menschen arbeitslos gemeldet, 1,2 Prozent weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote ging um 0,2 Prozentpunkte auf 11 Prozent zurück. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Arbeitslosenzahl um 5,6 Prozent gestiegen.
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist im März saisonal üblich. Alle Personengruppen profitieren davon. Mit der zunehmend besseren Witterung suchen Arbeitgeber wieder häufiger Arbeitskräfte für die saisonalen Berufe. Auch die merklich gestiegenen Abgänge in Erwerbstätigkeit lassen sich im Kontext der saisonalen Entwicklung interpretieren. Während die Arbeitslosenzahlen im März gesunken sind, war zugleich ein Rückgang der neu gemeldeten Arbeitsstellen zu verzeichnen, was ebenfalls saisonüblich ist: Von den Arbeitgebern wurden im März 1.516 neue Stellen gemeldet, 116 weniger als im Februar (-7,1 Prozent). Der Stellenbestand lag leicht unter dem Niveau des Vormonats und beträgt jetzt 8.118 Stellen (-67/ -0,8 Prozent).
Trotz weniger Stellenmeldungen suchen viele Betriebe nach wie vor händeringend nach Fachkräften. Deshalb spielt auch die Berufsausbildung bei der Fachkräftesicherung eine entscheidende Rolle. Zum 1. April 2024 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AUWG) in Kraft. Zentrale Inhalte sind neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung eines Qualifizierungsgeldes auch die Ausbildungsgarantie. Eines der Förderelemente ist beispielsweise der Mobilitätszuschuss. Er unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. „Uns liegt besonders am Herzen, dass alle jungen Menschen eine gute Berufsperspektive erhalten“, sagt Johannes Pfeiffer, Chef der Bundesagentur für Arbeit Niedersachsen-Bremen. „Keiner darf verloren gehen.“
Die sogenannte Unterbeschäftigung stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent auf 53.802 Personen. Die Unterbeschäftigung weist zusätzlich zu den Arbeitslosen auch Personen aus, die Arbeit suchen, aber beispielsweise an Qualifizierungen teilnehmen oder erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Dazu gehören auch die ukrainischen Geflüchteten, die an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen.