Die Bundesagentur für Arbeit ist eine wichtige Akteurin auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Wir beraten, vermitteln und unterstützen Menschen auf dem Weg in Beschäftigung und Ausbildung. Gearbeitet und gelebt wird lokal, daher gibt es vor Ort starke Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Doch Arbeitsmärkte greifen auch ineinander und bilden Wirtschaftsräume, die die Regionaldirektionen der BA im Blick behalten und mitgestalten. Als Mittelinstanz sind sie zudem das Bindeglied zwischen der Zentrale in Nürnberg und den Dienststellen vor Ort.
Ausgewählte Aufgaben
Wir unterstützen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) dabei, den Menschen in Niedersachsen und Bremen bestmögliche Beratung und Unterstützung zu bieten.
Die Regionaldirektion stimmt sich in Angelegenheiten des Arbeitsmarktes mit den Landesregierungen und Landesministerien ab und kooperiert mit den parlamentarischen Vertretungen in Niedersachsen und Bremen.
Wir pflegen den Austausch und die Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft auf Länderebene, beispielsweise Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Rechtsform
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.